Das Mittelalter
Leben im Mittelalter
Das Leben im Mittelalter bedeutet für alle vor allem auf Gott vertrauen und dem
Lehnsherr recht machen. Menschliches Fehlverhalten bedeutet oft harte Strafe,
sowohl vom Lehnsherrn als auch von Gott nach dem Tode. Daher müssen gerade die
armen Bauern immer wieder ihre Sünden bekennen und Buße tun, damit sie nicht
schon zu Lebzeiten von Krankheit und Dürre gepeinigt werden. Alle Menschen - vom
unfreien Bauern bis zum Kaiser - sind permanent besorgt um ihr Seelenheil. Der
in Rom vom Papst gekrönte Kaiser und der Papst selbst gelten als von Gott
berufene Personen. Die Frage, wer von den beiden in der Hierarchie an der Spitze
steht, wird erst mit der goldenen Bulle und im großen Schisma geregelt. Darin
wird dem Papst das Recht aberkannt, Mitspracherecht bei der Königswahl im
heiligen römischen Reich deutscher Nation zu besitzen und zusätzlich ist er
später nicht einmal mehr nötig, um den König in den Stand des Kaisers zu
erheben, da beide Ränge als äquivalent angesehen werden.
Glaube und Gehorsam werden in der Zeit zwischen 500 und 1500 gleichgesetzt und
wer nicht gehorcht, wird schnell als Ketzer angeklagt oder im Spätmittelalter
als Hexer oder Hexe verbrannt. Das Schicksal der Ketzer ist es, nicht die
Sterbesakramente von der Kirche empfangen zu haben und daher sind schnelle und
plötzliche Ableben ein Zeichen Gottes für Fehlverhalten des Menschen.
Kriege, Krankheiten, Dürreperioden und später auch die Pest bestimmen oft das
Leben der Menschen über Jahrzehnte hinweg. Jedoch gilt das kärgliche Leben für
die Bauern als ein von Gott gegebenes Schicksal, in das sie sich hineinfügen
müssen. Bäuerliche Aufruhre werden mit aller Härte niedergeschlagen und so
eingedämmt.
Die meisten Bauern (immerhin über 95% der Bevölkerung) besitzen kein eigenes
Land, sondern bekommen ihre von einem Adligen Grundherren verpachtet. Dafür
müssen sie hohe Abgaben zahlen, da auch die Kirche ihren Zehnten einfordert und
zusätzlich stehen noch weitere Frondienste an der Tagesordnung. Der Bauer muss
an einigen Tagen die Felder des Lehnsherren und der Kirche bearbeiten und kann
an diesen Tagen sein Feld nicht selbst bestellen, wodurch die Erträge nicht
gerade steigen. Die Leibeigenen Bauern sind persönlich unfrei - unterstehen also
der Hörigkeit des jeweiligen Grundherrn - aber dennoch nicht rechtlos. Sie
könnten ihr Land verlassen, aber es bietet sich ihnen bis ins Hochmittelalter
keine wirkliche Alternative. Erst mit der Entstehungswelle der Städte haben sie
die Möglichkeit eben dorthin zu ziehen und frei zu werden, damit sie von der
erdrückenden Last ihrer Grundherren frei werden.
Direkt über den Bauern kommen aus weltlicher Sicht der niedere Adel mit den
Grundherren, Vögten und Grafen. Sie regieren wiederum ein kleines Land, das sie
ursprünglich von einem höheren Adligen als Gegenleistung für ihre Taten bekommen
haben. Auch sie müssen ebenso wie die Bauern Abgaben an die in der Hierarchie
über sie stehenden Personen leisten.
Ganz oben stehen der weltliche Führer als König bzw. der Kaiser und die
Hochadligen, sowie die geistlichen Oberhäupter Papst, Kardinäle und Erzbischöfe.
Sie bekommen aber nicht nur Abgaben wie Kopfsteuern - die unregelmäßig und
unterschiedlich erhoben werden - und Naturalien, sondern müssen im Gegenzug
dafür Wehrdienst leisten. In einem Kriegsfall stehen die weltlichen Oberhäupter
den Untertanen als Schutz vor Banditen und feindlich gesonnenen Nachbarn zu
Seite.
Unsere heutige Vorstellung von einem Staat mit
Zentralorganen wie Verwaltung, Rechts- und Sozialsystem sind im deutschen
Mittelalter völlig unbekannt. Der König, bzw. der Kaiser muss im heiligen
römischen Reich deutscher Nation den so genannten Flickenteppich zusammenhalten.
Der Staat besteht durch rivalisierende Kämpfe und Schenkungspolitik aus vielen
kleinen Territorialstaaten, die zum Teil untereinander kämpften, um ihre
Ländereien weiter zu vergrößern. Der von sieben Landesherren gewählte König hat
durch die Wahlmonarchie keine Informationen über seine Untertanen. Es bestehen
keine Steuerbücher, Besitztümer oder andere Wertbarkeiten. Daher ist der Aufbau eines zentralen Verwaltungsorgans im
deutschen Reich nicht möglich und der König kann nur eine grobe Richtung
vorgeben.
Im Frankenreich dagegen besteht eine Erbmonarchie. Über Generationen hinweg
hatten diese die Möglichkeiten genau Buch zu führen, Verwaltungsorgane
aufzubauen und entsprechend koordiniert zu handeln.
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