Das Mittelalter

Leben im Mittelalter

Das Leben im Mittelalter bedeutet für alle vor allem auf Gott vertrauen und dem Lehnsherr recht machen. Menschliches Fehlverhalten bedeutet oft harte Strafe, sowohl vom Lehnsherrn als auch von Gott nach dem Tode. Daher müssen gerade die armen Bauern immer wieder ihre Sünden bekennen und Buße tun, damit sie nicht schon zu Lebzeiten von Krankheit und Dürre gepeinigt werden. Alle Menschen - vom unfreien Bauern bis zum Kaiser - sind permanent besorgt um ihr Seelenheil. Der in Rom vom Papst gekrönte Kaiser und der Papst selbst gelten als von Gott berufene Personen. Die Frage, wer von den beiden in der Hierarchie an der Spitze steht, wird erst mit der goldenen Bulle und im großen Schisma geregelt. Darin wird dem Papst das Recht aberkannt, Mitspracherecht bei der Königswahl im heiligen römischen Reich deutscher Nation zu besitzen und zusätzlich ist er später nicht einmal mehr nötig, um den König in den Stand des Kaisers zu erheben, da beide Ränge als äquivalent angesehen werden.
Glaube und Gehorsam werden in der Zeit zwischen 500 und 1500 gleichgesetzt und wer nicht gehorcht, wird schnell als Ketzer angeklagt oder im Spätmittelalter als Hexer oder Hexe verbrannt. Das Schicksal der Ketzer ist es, nicht die Sterbesakramente von der Kirche empfangen zu haben und daher sind schnelle und plötzliche Ableben ein Zeichen Gottes für Fehlverhalten des Menschen.
Kriege, Krankheiten, Dürreperioden und später auch die Pest bestimmen oft das Leben der Menschen über Jahrzehnte hinweg. Jedoch gilt das kärgliche Leben für die Bauern als ein von Gott gegebenes Schicksal, in das sie sich hineinfügen müssen. Bäuerliche Aufruhre werden mit aller Härte niedergeschlagen und so eingedämmt.

Die meisten Bauern (immerhin über 95% der Bevölkerung) besitzen kein eigenes Land, sondern bekommen ihre von einem Adligen Grundherren verpachtet. Dafür müssen sie hohe Abgaben zahlen, da auch die Kirche ihren Zehnten einfordert und zusätzlich stehen noch weitere Frondienste an der Tagesordnung. Der Bauer muss an einigen Tagen die Felder des Lehnsherren und der Kirche bearbeiten und kann an diesen Tagen sein Feld nicht selbst bestellen, wodurch die Erträge nicht gerade steigen. Die Leibeigenen Bauern sind persönlich unfrei - unterstehen also der Hörigkeit des jeweiligen Grundherrn - aber dennoch nicht rechtlos. Sie könnten ihr Land verlassen, aber es bietet sich ihnen bis ins Hochmittelalter keine wirkliche Alternative. Erst mit der Entstehungswelle der Städte haben sie die Möglichkeit eben dorthin zu ziehen und frei zu werden, damit sie von der erdrückenden Last ihrer Grundherren frei werden.
Direkt über den Bauern kommen aus weltlicher Sicht der niedere Adel mit den Grundherren, Vögten und Grafen. Sie regieren wiederum ein kleines Land, das sie ursprünglich von einem höheren Adligen als Gegenleistung für ihre Taten bekommen haben. Auch sie müssen ebenso wie die Bauern Abgaben an die in der Hierarchie über sie stehenden Personen leisten.
Ganz oben stehen der weltliche Führer als König bzw. der Kaiser und die Hochadligen, sowie die geistlichen Oberhäupter Papst, Kardinäle und Erzbischöfe. Sie bekommen aber nicht nur Abgaben wie Kopfsteuern - die unregelmäßig und unterschiedlich erhoben werden - und Naturalien, sondern müssen im Gegenzug dafür Wehrdienst leisten. In einem Kriegsfall stehen die weltlichen Oberhäupter den Untertanen als Schutz vor Banditen und feindlich gesonnenen Nachbarn zu Seite.

Unsere heutige Vorstellung von einem Staat mit Zentralorganen wie Verwaltung, Rechts- und Sozialsystem sind im deutschen Mittelalter völlig unbekannt. Der König, bzw. der Kaiser muss im heiligen römischen Reich deutscher Nation den so genannten Flickenteppich zusammenhalten. Der Staat besteht durch rivalisierende Kämpfe und Schenkungspolitik aus vielen kleinen Territorialstaaten, die zum Teil untereinander kämpften, um ihre Ländereien weiter zu vergrößern. Der von sieben Landesherren gewählte König hat durch die Wahlmonarchie keine Informationen über seine Untertanen. Es bestehen keine Steuerbücher, Besitztümer oder andere Wertbarkeiten. Daher ist der Aufbau eines zentralen Verwaltungsorgans im deutschen Reich nicht möglich und der König kann nur eine grobe Richtung vorgeben.
Im Frankenreich dagegen besteht eine Erbmonarchie. Über Generationen hinweg hatten diese die Möglichkeiten genau Buch zu führen, Verwaltungsorgane aufzubauen und entsprechend koordiniert zu handeln.
 

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