Die Chatten
Herrschaft und Gesellschaft bei den Chatten
Die Germanen bildeten in keiner Weise einen gemeinsamen Staat, sondern waren vor
allem eine Kulturnation mit gemeinsamer Sprache und Religion. Daher unterteilen
sich die Germanen in zahllose Einzelstämme unterschiedlicher Größe. Einer diese
Stämme waren oder vielmehr sind die Chatten. Der Stamm stellte vor allem eine
Kultgemeinschaft dar, meist verbunden durch ein gemeinsames Heiligtum. Die
Westgermanen hatten bis zur großen Völkerwanderung keine Könige, sondern wählten
allein Herzöge für Kriegs- und Wanderjahre. Allerdings deutet vieles daraufhin,
dass der Chattenstamm schon früh eine Art König hatte, der wohl den Titel eines
Herzogs trug. So sind Verträge überliefert, in denen ein einzelner Mann im Namen
aller Chatten sein Wort gibt, was eine Art Monarchie voraussetzte. Auch die
keltischen Wurzeln des Stammes begünstigten die Ausbildung einer
Adelsherrschaft. Der Herzog war vor allem Heerführer des Stammes und bannte alle
Krieger um sich, um sie in den Krieg zu führen. Allerdings war seine Macht ganz
und gar nicht unbeschränkt sondern dem Thing untergeordnet. Sitz dieses Herzogs
war wohl das berühmte Mattium an der Adrana, dessen genaue Lage leider
vollkommen unbekannt ist. Unter Mattium muss man sich jedoch nicht unbedingt
eine Siedlung oder gar eine Hauptstadt vorstellen, sondern vielmehr jenen Gau,
in dem sich der Hof des Herzogs befand.
Der Stamm der Chatten unterteilte sich in mehrere Gaue. Ein Gau konnte eine oder
mehrere Siedlungen umfassen oder auch nur einen Hof, wobei zu sagen ist, dass
die Germanen keine sonderliche Vorliebe für große, geschlossene Siedlungen oder
gar Städte hatten. Die Gaue wurden meist nach den Flüssen und Bächen benannt,
die ihn durchflossen. Geführt wurde der Gau vom Fürsten, welcher vom Thing des
Gaues gewählt wurde und auch als Priester auftrat. Am Thing dürften alle freien
Männer des Gaues teilnehmen. Das Stammesthing wiederum wählte den Herzog. Der
Fürst leitete das Thing und gab Vorschläge ab, über die das Thing abstimmen
konnte. Das Thing war auch für die Rechtsprechung zuständig, soweit sie zum Zuge
kam, denn die niedere Rechtssprechung übernahm die Sippe. Der Mörder eines
Verwandten musste erschlagen werden, damit die Seele des Erschlagenen Frieden
finden kann. Allerdings konnte ein Übeltäter durch die Zahlung eines Wergeldes
die Sippe davon überzeugen, auf Blutrache zu verzichten.
Die Gesetze waren nicht
aufgeschrieben, sondern wurden mündliche überliefert. Es handelt sich daher eher
um alte Sitten, in denen sich besonders die Alten auskannten. Das Thing war nur
für schwere Verbrechen zuständig, die den ganzen Gau oder Stamm betrafen,
weshalb fast immer die Todesstrafe verhängt wurde. Der Todesstrafe konnte man
entgehen, wenn zum Beispiel zwölf Eideshelfer die Unschuld des Angeklagten
beschworen. Ferner konnte man ein Gottesurteil zu Rate ziehen, in denen der
Angeklagte zum Beispiel über glühende Kohlen oder heißes Eisen laufen musste
ohne sich dabei zu verletzen. Die Todesstrafe galt immer als Opfer an die Asen,
deren Zorn durch den Tod des Frevlers besänftigt werden musste. Feiglinge und
Sittenstrolche wurden erwürgt und ins Moor geworfen. Diebe, Verräter und
Überläufer wurde an Bäumen erhenkt. Hexer verbrannte man sicherheitshalber,
damit sie nicht als untote Draugen zurückkehren konnten. Entzog sich ein
Angeklagter der Rechtsprechung, indem er dem Thing fernblieb, so wurde er als
Friedloser geächtet und konnte von jedem erschlagen werden.
Die Germanen unterschieden drei Stände. Die Freien hatten die vollen Rechte und
dürften an der Heeresversammlung und am Thing teilnehmen, sowie Waffen tragen
und in den Krieg ziehen. Als Kennzeichnen der Freien galten die langen,
gepflegten Haare sowie der Dolch am Gürtel. Ein freier Jüngling erhielt, sobald
er mit etwa vierzehn Jahren als wehrfähig galt, Schild und Frame. Die
Minderfreien waren vom Thing und vom Krieg ausgeschlossen, ansonsten waren sie
aber vollkommen frei, hatten eigenen Besitz und waren nicht einem Herrn
zugehörig. Die Minderfreien setzen sich aus freigelassenen Unfreien, Angehörigen
unterworfener Völkerschaften sowie deren Nachkommen zusammen. Ein Minderfreier
dürfte in den Stand der Freien aufsteigen, sobald das Thing des jeweiligen Gaues
diesem zugestimmt hatte. Die Unfreien waren Sklaven und dürften natürlich
verkauft, gekauft oder auch freigelassen werden. Unfrei sind die Nachfahren
Unfreier, Kriegsgefangene und Zinsknechte, also Hochverschuldete, deren Freiheit
gepfändet wurde.
Der Anteil einzelner Stände an der Bevölkerung variierte stark
unter den Stämmen und Regionen. Angehörige einer Sippe konnten durchaus
unterschiedlichen Ständen angehören. Die Verteilung der Stände bei den Chatten
ist de facto unbekannt. Der weit aus größte Teil der Ethno-Germanen zählte zu
den Freien; ungewiss ist an der Stelle, ob alle Keltisch-Stämmigen minderfrei
waren. Hier kommt es darauf an, ob die Kelten unterworfen oder unterwandert
wurden. Nichts deutet auf eine gewaltsame germanische Landnahme hin, von daher
scheint es wahrscheinlich, dass die Kelten ebenfalls frei waren und wohl nur der
Adel komplett germanisch war. Den Adel bildeten berühmte Sippen der Freien, die
ihre Abstammung auf die Asen zurückleiteten. Aus ihrem Kreis wählte das Thing
die Fürsten und Herzöge. Bei der Wahl wurde jedoch mehr auf die Tüchtigkeit als
auf die Abstammung des Anwärters geachtet, obgleich auch letztere entscheidend
war. Adelige durften sich Gefolgschaften halten. Die Gefolgschaft bestand aus
Freien, die der Adelige im Kriegswesen ausbildete.
Die Sippe war der wichtigste und auch der kleinste Personenverband für den
Germanen. Ihr konnte man durch Geburt, Heirat oder Blutsbruderschaft beitreten.
Sippe und Dorfgemeinschaft waren in der Regel identisch. Die Sippe umfasste
einen weit größeren Kreis als die heutige Familie und ihre konnten sowohl Freie,
Minderfreie als auch Unfreie angehören. Neben Vettern, Base, Schwiegern, Vätern
und so weiter werden auch Kind und Kegel unterschieden. Bei den Germanen war
Polygamie zumindest beim Adel verbreitet. Zur Hauptfrau trat die Kebisa, die
Nebenfrau. Nachfahren der Hauptfrau waren die Kinder, Nachfahren der Kebisa die
Kegel. Gemeinhin war jedoch die Einehe die Regel. Die Bezeichnung der Sippe
erfolgt nach der Abstammung von einem gemeinsamen Großvater oder einem Ahnen.
Jener Vorfahr, sofern er noch lebte, war auch Oberhaupt der Sippe. Nach jenem
Vorfahr wurde auch die Sippe benannt. So hießen etwa die Nachfahren eines
Ludolfs gemeingermanisch Ludolfinger und die eines Lothars Lothringer. Im
niederhessischen Sprachraum herrschte allerdings die Endung -ungen vor, wie sie
etwa in den Ortsnamen Melsungen, Gensungen, Kaufungen, Wildungen und
Burghasungen erhalten geblieben ist. Die Sippe eines Chatten namens Siegmar hieß
daher Siegmarunger. Neben dem Namen des Vorfahren besaß eine Sippe meist noch
andere Hausnamen, die oft auch durch den Stabreim verbunden waren. Die Sippe
besaß eigenes Land als gemeinschaftliches Eigentum. Das Sippenoberhaupt
verteilte die einzelnen Felder jedes Jahr neu an die Mitglieder, sodass ein
einzelnes Sippenmitglied kein Privateigentum an Grund und Boden hatte. Die
Pflichte der Sippe war die Blutrache.
Kriegswesen
Das germanische Heer war ein Volksheer. Über Krieg und Frieden entschied das
Thing; dieses wählte auch den Heerführer, den Herzog. Der Heerbann wurde durch
Hornrufe und Lauffeuer bekannt gegeben und rief alle Krieger zusammen. Das Heer
untergliederte sich in Sippenverbände und Landsmannschaften. Bei den Chatten
dominierte eindeutig das Fußvolk, zur Reiterei konnten nur Adelige, da nur sie
Pferde besaßen. Der einzelne Krieger musste die Bewaffnung selbst stellen. Mit
dem vierzehnten Lebensjahr trat der freie Jüngling zu den Kriegern und dessen
Vater überreichte ihm Schild und Frame, den germanischen Speer.
Die Frame war bis zu zwei Meter lang. Sie wurde als Jagdspeer geworfen, aber im
Krieg diente sie vor allem als Stoßwaffe, da viele Krieger keine andere Waffe
besaßen und geworfene Speere leicht in die Hände der Feinde gerieten. Die Frame
hatte in der Regel eine zweischneidige Spitze; schlechtere Ausführungen der
Frame hatten jedoch lediglich eine über dem Feuer gehärtete Holzspitze. Neben
der Frame waren Pfeil und Bogen sowie Steinschleudern die Fernwaffen der
Chatten. Als Handwaffe waren hölzerne Keulen und einblättrige Äxte für den
einfachen Freien leicht zu besorgen, da die Axt in Friedenszeiten auch als
Werkzeug benutzt werden konnte und die Keule leicht anzufertigen war. Ein
Schwert hingegen war ein kostbares Stück. Die Schwerter der Chatten war eher
kurz und dem römischen Gladius nachgebildet; das einschneidige Schwert nannte
man Sax. Der Rundschild war die einzige Schutzwaffe der Krieger. Er bestand aus
Holz und hatte in der Mitte einen Buckel aus Metall, der die Hand schützte. Oft
war er auch mit einem Metallrand versehen und reich bemalt. Er wurde an der
Schildfessel, einem Griff aus Holz oder Eisen, gehalten. Den Schild zu Verlieren
galt als ein Zeichen von Feigheit. Beim Thing galt das Schlagen auf den Schild
als Zustimmung. Begegnete man Fremden, zeigte man, dass man nichts im Schilde
führte, indem man dem Gegenüber die Innenseite zeigte. Der durch das Thing
gewählte Führer wurde auf einen Schild gehoben, damit ihn jeder sehen konnte.
Rüstwerk war bei den Chatten nicht häufig. Meist gingen die Chatten nur leicht
bekleidet in Kampf, um den Gegner zu erschrecken und die Kleider zu schonen.
Lediglich keltische und römische Helme trugen begüterte. Der Dolch war mehr
Schmuckstück als Waffe und wies den Träger als einen Freien aus. Tacitus erwähnt
ausdrücklich, dass die Chatten auch Schanzzeug und Nahrungsvorräte mit in den
Krieg nahmen. Dies war bei den Germanen wohl nicht Regel, aber es ermöglichte
den Chatten Belagerungen.
Die kriegerische Ausbildung begann schon in der Jugend. Die Jünglinge lernten
Schwimmen und Jagen. Mit etwa vierzehn erhielt der freie Jüngling Schild und
Frame und galt als wehrhafte Krieger. Die Jünglinge gingen dann in die
Gefolgschaft eines erfahrenen Kriegers, der sie weiter ausbildete. Die
Gefolgschaft war freiwillig und beruhte auf gegenseitiger Treue. Das Gefolge
gehorchte dem Gefolgsherrn, beschütze ihn und eiferte ihm nach. Ebenso
beschützte der Gefolgsherr das Gefolge und rüstete dieses teilweise auf. Er
teilte die Beute unter seinen Leuten auf, sofern sie nicht geopfert worden war.
Im Krieg tat sich besonders der struppige Kreis der Berufskrieger hervor, der
sich das ganze Jahr auf die Feldzüge vorbereitete. Sie ließen sich Haar und Bart
wachsen und kämmten es nie, wodurch sie sehr Furcht erregend aussahen. Sie
trugen einen eisernen Ring als Fessel an Arm oder Hals, der zeigen sollte, dass
sie ihr Leben nicht frei lebten, sondern sich ganz und gar dem Stamm und dessen
Krieg unterwarfen. Sie bestellten nicht die Felder und besaßen nicht einmal
Häuser, sondern zogen das ganze Jahr umher, wo sie von den gastfreundlichen
Stammesbrüdern aufgenommen werden. Tagaus tagein übten sie für den Krieg. Große
Fähigkeiten besaßen auch jene Chatten, die einige Jahre in den Hilfstruppen Roms
gedient hatten. Sie brachten die römischen Waffen und auch die Taktiken der
Legionäre mit nach Hause. Bald wurden diese Männer mit römischer Ausbildung
führend im Stamm, den die Chatten wählten ihre Führer nach der Tüchtigkeit. Den
Chatten sagte man durchaus geordnete Kriegsführung nach. Die Krieger gehorchten
ihren Heerführern und zogen nicht einfach chaotisch in den Kampf. Beliebt war
die Keilformation des Fußvolkes. Die Spitze des Keiles bildete der Heerführer,
gefolgt von besten und tapfersten Kriegern, welche wahrscheinlich die zotteligen
Berufskrieger waren. Den Rand des Keiles bildeten die Schilde der anderen
Krieger.
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