Die Chatten

Herrschaft und Gesellschaft bei den Chatten

Die Germanen bildeten in keiner Weise einen gemeinsamen Staat, sondern waren vor allem eine Kulturnation mit gemeinsamer Sprache und Religion. Daher unterteilen sich die Germanen in zahllose Einzelstämme unterschiedlicher Größe. Einer diese Stämme waren oder vielmehr sind die Chatten. Der Stamm stellte vor allem eine Kultgemeinschaft dar, meist verbunden durch ein gemeinsames Heiligtum. Die Westgermanen hatten bis zur großen Völkerwanderung keine Könige, sondern wählten allein Herzöge für Kriegs- und Wanderjahre. Allerdings deutet vieles daraufhin, dass der Chattenstamm schon früh eine Art König hatte, der wohl den Titel eines Herzogs trug. So sind Verträge überliefert, in denen ein einzelner Mann im Namen aller Chatten sein Wort gibt, was eine Art Monarchie voraussetzte. Auch die keltischen Wurzeln des Stammes begünstigten die Ausbildung einer Adelsherrschaft. Der Herzog war vor allem Heerführer des Stammes und bannte alle Krieger um sich, um sie in den Krieg zu führen. Allerdings war seine Macht ganz und gar nicht unbeschränkt sondern dem Thing untergeordnet. Sitz dieses Herzogs war wohl das berühmte Mattium an der Adrana, dessen genaue Lage leider vollkommen unbekannt ist. Unter Mattium muss man sich jedoch nicht unbedingt eine Siedlung oder gar eine Hauptstadt vorstellen, sondern vielmehr jenen Gau, in dem sich der Hof des Herzogs befand.

Der Stamm der Chatten unterteilte sich in mehrere Gaue. Ein Gau konnte eine oder mehrere Siedlungen umfassen oder auch nur einen Hof, wobei zu sagen ist, dass die Germanen keine sonderliche Vorliebe für große, geschlossene Siedlungen oder gar Städte hatten. Die Gaue wurden meist nach den Flüssen und Bächen benannt, die ihn durchflossen. Geführt wurde der Gau vom Fürsten, welcher vom Thing des Gaues gewählt wurde und auch als Priester auftrat. Am Thing dürften alle freien Männer des Gaues teilnehmen. Das Stammesthing wiederum wählte den Herzog. Der Fürst leitete das Thing und gab Vorschläge ab, über die das Thing abstimmen konnte. Das Thing war auch für die Rechtsprechung zuständig, soweit sie zum Zuge kam, denn die niedere Rechtssprechung übernahm die Sippe. Der Mörder eines Verwandten musste erschlagen werden, damit die Seele des Erschlagenen Frieden finden kann. Allerdings konnte ein Übeltäter durch die Zahlung eines Wergeldes die Sippe davon überzeugen, auf Blutrache zu verzichten.
Die Gesetze waren nicht aufgeschrieben, sondern wurden mündliche überliefert. Es handelt sich daher eher um alte Sitten, in denen sich besonders die Alten auskannten. Das Thing war nur für schwere Verbrechen zuständig, die den ganzen Gau oder Stamm betrafen, weshalb fast immer die Todesstrafe verhängt wurde. Der Todesstrafe konnte man entgehen, wenn zum Beispiel zwölf Eideshelfer die Unschuld des Angeklagten beschworen. Ferner konnte man ein Gottesurteil zu Rate ziehen, in denen der Angeklagte zum Beispiel über glühende Kohlen oder heißes Eisen laufen musste ohne sich dabei zu verletzen. Die Todesstrafe galt immer als Opfer an die Asen, deren Zorn durch den Tod des Frevlers besänftigt werden musste. Feiglinge und Sittenstrolche wurden erwürgt und ins Moor geworfen. Diebe, Verräter und Überläufer wurde an Bäumen erhenkt. Hexer verbrannte man sicherheitshalber, damit sie nicht als untote Draugen zurückkehren konnten. Entzog sich ein Angeklagter der Rechtsprechung, indem er dem Thing fernblieb, so wurde er als Friedloser geächtet und konnte von jedem erschlagen werden.

Die Germanen unterschieden drei Stände. Die Freien hatten die vollen Rechte und dürften an der Heeresversammlung und am Thing teilnehmen, sowie Waffen tragen und in den Krieg ziehen. Als Kennzeichnen der Freien galten die langen, gepflegten Haare sowie der Dolch am Gürtel. Ein freier Jüngling erhielt, sobald er mit etwa vierzehn Jahren als wehrfähig galt, Schild und Frame. Die Minderfreien waren vom Thing und vom Krieg ausgeschlossen, ansonsten waren sie aber vollkommen frei, hatten eigenen Besitz und waren nicht einem Herrn zugehörig. Die Minderfreien setzen sich aus freigelassenen Unfreien, Angehörigen unterworfener Völkerschaften sowie deren Nachkommen zusammen. Ein Minderfreier dürfte in den Stand der Freien aufsteigen, sobald das Thing des jeweiligen Gaues diesem zugestimmt hatte. Die Unfreien waren Sklaven und dürften natürlich verkauft, gekauft oder auch freigelassen werden. Unfrei sind die Nachfahren Unfreier, Kriegsgefangene und Zinsknechte, also Hochverschuldete, deren Freiheit gepfändet wurde.
Der Anteil einzelner Stände an der Bevölkerung variierte stark unter den Stämmen und Regionen. Angehörige einer Sippe konnten durchaus unterschiedlichen Ständen angehören. Die Verteilung der Stände bei den Chatten ist de facto unbekannt. Der weit aus größte Teil der Ethno-Germanen zählte zu den Freien; ungewiss ist an der Stelle, ob alle Keltisch-Stämmigen minderfrei waren. Hier kommt es darauf an, ob die Kelten unterworfen oder unterwandert wurden. Nichts deutet auf eine gewaltsame germanische Landnahme hin, von daher scheint es wahrscheinlich, dass die Kelten ebenfalls frei waren und wohl nur der Adel komplett germanisch war. Den Adel bildeten berühmte Sippen der Freien, die ihre Abstammung auf die Asen zurückleiteten. Aus ihrem Kreis wählte das Thing die Fürsten und Herzöge. Bei der Wahl wurde jedoch mehr auf die Tüchtigkeit als auf die Abstammung des Anwärters geachtet, obgleich auch letztere entscheidend war. Adelige durften sich Gefolgschaften halten. Die Gefolgschaft bestand aus Freien, die der Adelige im Kriegswesen ausbildete.

Die Sippe war der wichtigste und auch der kleinste Personenverband für den Germanen. Ihr konnte man durch Geburt, Heirat oder Blutsbruderschaft beitreten. Sippe und Dorfgemeinschaft waren in der Regel identisch. Die Sippe umfasste einen weit größeren Kreis als die heutige Familie und ihre konnten sowohl Freie, Minderfreie als auch Unfreie angehören. Neben Vettern, Base, Schwiegern, Vätern und so weiter werden auch Kind und Kegel unterschieden. Bei den Germanen war Polygamie zumindest beim Adel verbreitet. Zur Hauptfrau trat die Kebisa, die Nebenfrau. Nachfahren der Hauptfrau waren die Kinder, Nachfahren der Kebisa die Kegel. Gemeinhin war jedoch die Einehe die Regel. Die Bezeichnung der Sippe erfolgt nach der Abstammung von einem gemeinsamen Großvater oder einem Ahnen. Jener Vorfahr, sofern er noch lebte, war auch Oberhaupt der Sippe. Nach jenem Vorfahr wurde auch die Sippe benannt. So hießen etwa die Nachfahren eines Ludolfs gemeingermanisch Ludolfinger und die eines Lothars Lothringer. Im niederhessischen Sprachraum herrschte allerdings die Endung -ungen vor, wie sie etwa in den Ortsnamen Melsungen, Gensungen, Kaufungen, Wildungen und Burghasungen erhalten geblieben ist. Die Sippe eines Chatten namens Siegmar hieß daher Siegmarunger. Neben dem Namen des Vorfahren besaß eine Sippe meist noch andere Hausnamen, die oft auch durch den Stabreim verbunden waren. Die Sippe besaß eigenes Land als gemeinschaftliches Eigentum. Das Sippenoberhaupt verteilte die einzelnen Felder jedes Jahr neu an die Mitglieder, sodass ein einzelnes Sippenmitglied kein Privateigentum an Grund und Boden hatte. Die Pflichte der Sippe war die Blutrache.
 

Kriegswesen

Das germanische Heer war ein Volksheer. Über Krieg und Frieden entschied das Thing; dieses wählte auch den Heerführer, den Herzog. Der Heerbann wurde durch Hornrufe und Lauffeuer bekannt gegeben und rief alle Krieger zusammen. Das Heer untergliederte sich in Sippenverbände und Landsmannschaften. Bei den Chatten dominierte eindeutig das Fußvolk, zur Reiterei konnten nur Adelige, da nur sie Pferde besaßen. Der einzelne Krieger musste die Bewaffnung selbst stellen. Mit dem vierzehnten Lebensjahr trat der freie Jüngling zu den Kriegern und dessen Vater überreichte ihm Schild und Frame, den germanischen Speer.

Die Frame war bis zu zwei Meter lang. Sie wurde als Jagdspeer geworfen, aber im Krieg diente sie vor allem als Stoßwaffe, da viele Krieger keine andere Waffe besaßen und geworfene Speere leicht in die Hände der Feinde gerieten. Die Frame hatte in der Regel eine zweischneidige Spitze; schlechtere Ausführungen der Frame hatten jedoch lediglich eine über dem Feuer gehärtete Holzspitze. Neben der Frame waren Pfeil und Bogen sowie Steinschleudern die Fernwaffen der Chatten. Als Handwaffe waren hölzerne Keulen und einblättrige Äxte für den einfachen Freien leicht zu besorgen, da die Axt in Friedenszeiten auch als Werkzeug benutzt werden konnte und die Keule leicht anzufertigen war. Ein Schwert hingegen war ein kostbares Stück. Die Schwerter der Chatten war eher kurz und dem römischen Gladius nachgebildet; das einschneidige Schwert nannte man Sax. Der Rundschild war die einzige Schutzwaffe der Krieger. Er bestand aus Holz und hatte in der Mitte einen Buckel aus Metall, der die Hand schützte. Oft war er auch mit einem Metallrand versehen und reich bemalt. Er wurde an der Schildfessel, einem Griff aus Holz oder Eisen, gehalten. Den Schild zu Verlieren galt als ein Zeichen von Feigheit. Beim Thing galt das Schlagen auf den Schild als Zustimmung. Begegnete man Fremden, zeigte man, dass man nichts im Schilde führte, indem man dem Gegenüber die Innenseite zeigte. Der durch das Thing gewählte Führer wurde auf einen Schild gehoben, damit ihn jeder sehen konnte. Rüstwerk war bei den Chatten nicht häufig. Meist gingen die Chatten nur leicht bekleidet in Kampf, um den Gegner zu erschrecken und die Kleider zu schonen. Lediglich keltische und römische Helme trugen begüterte. Der Dolch war mehr Schmuckstück als Waffe und wies den Träger als einen Freien aus. Tacitus erwähnt ausdrücklich, dass die Chatten auch Schanzzeug und Nahrungsvorräte mit in den Krieg nahmen. Dies war bei den Germanen wohl nicht Regel, aber es ermöglichte den Chatten Belagerungen.

Die kriegerische Ausbildung begann schon in der Jugend. Die Jünglinge lernten Schwimmen und Jagen. Mit etwa vierzehn erhielt der freie Jüngling Schild und Frame und galt als wehrhafte Krieger. Die Jünglinge gingen dann in die Gefolgschaft eines erfahrenen Kriegers, der sie weiter ausbildete. Die Gefolgschaft war freiwillig und beruhte auf gegenseitiger Treue. Das Gefolge gehorchte dem Gefolgsherrn, beschütze ihn und eiferte ihm nach. Ebenso beschützte der Gefolgsherr das Gefolge und rüstete dieses teilweise auf. Er teilte die Beute unter seinen Leuten auf, sofern sie nicht geopfert worden war. Im Krieg tat sich besonders der struppige Kreis der Berufskrieger hervor, der sich das ganze Jahr auf die Feldzüge vorbereitete. Sie ließen sich Haar und Bart wachsen und kämmten es nie, wodurch sie sehr Furcht erregend aussahen. Sie trugen einen eisernen Ring als Fessel an Arm oder Hals, der zeigen sollte, dass sie ihr Leben nicht frei lebten, sondern sich ganz und gar dem Stamm und dessen Krieg unterwarfen. Sie bestellten nicht die Felder und besaßen nicht einmal Häuser, sondern zogen das ganze Jahr umher, wo sie von den gastfreundlichen Stammesbrüdern aufgenommen werden. Tagaus tagein übten sie für den Krieg. Große Fähigkeiten besaßen auch jene Chatten, die einige Jahre in den Hilfstruppen Roms gedient hatten. Sie brachten die römischen Waffen und auch die Taktiken der Legionäre mit nach Hause. Bald wurden diese Männer mit römischer Ausbildung führend im Stamm, den die Chatten wählten ihre Führer nach der Tüchtigkeit. Den Chatten sagte man durchaus geordnete Kriegsführung nach. Die Krieger gehorchten ihren Heerführern und zogen nicht einfach chaotisch in den Kampf. Beliebt war die Keilformation des Fußvolkes. Die Spitze des Keiles bildete der Heerführer, gefolgt von besten und tapfersten Kriegern, welche wahrscheinlich die zotteligen Berufskrieger waren. Den Rand des Keiles bildeten die Schilde der anderen Krieger.
 
 

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