Geläufige
Anreden im Lande Erédia
Die Begrüßung:
Eine Begrüßung ist natürlich
abhängig von der Situation und den Personen. Der einfachste und
üblichste Spruch ist "Die Götter zum Gruße". Doch
hat auch jedes Dorf seine Schutzgötter. Wenn man zum Beispiel in
einen Ort kommt, wo Ehrtra die Schutzgöttin ist, ist es nicht
verkehrt auch "Ehrtra zum Gruße" zu sagen. Doch
es spricht auch nichts dagegen einfach nur einen schönen Tag zu wünschen.
Jugendliche, also Burschen und Mädchen, begrüßen sich mit einem
schlichten "Heoh. Beim Abschied pflegt
man zu sagen "Die Götter sein mit euch" oder "Gehabt euch
wohl". Aber auch "Solwinn begleite
dich!" oder ein einfaches "Auf bald!"
Anrede für Adlige:
Der Adel grenzt sich, wie
wir ja alle wissen, von dem Rest der Bevölkerung ab. Das merkt man
nicht nur an ihrem Auftreten, sondern auch bei der Anrede. In
Erédia ist es üblich einen Ritter mit "Herr" und eine Dame mit
"Herrin" oder "Edle Dame" anzureden. Einen Freiherrn redet man mit
"Euer Hochgeboren" an, wobei sonstige Edlen und Adlige, die unter
diesen Rängen stehen, mit "Euer Wohlgeboren" angeredet werden. Ein
Graf muss mit "Euer Hochwohlgeboren" angeredet werden. Einen
Markgrafen redet man mit "Euer Erlaucht" an. Ein Herzog wird mit
"Euer Durchlaucht" angeredet. Den Prinzen sollte man mit "Euer
prinzliche Majestät" anreden und den einzigen König mit "Euer
königliche Majestät" oder "Euer königliche Hoheit". Wenn das
Drakkmannenreich wieder einen Kaiser hätte, würde man ihn mit
"Euer Allergöttlichste Magnifizenz" oder "Euer
Allerdurchlauchtigste Hoheit" anreden.
Anrede für Geistliche:
Da Mönche in Erédia
keiner speziellen Gottheit dienen, sondern alle gewöhnlichen Götter
in Erédia verehren, grüßt man sie auch mit "Die Götter zum
Gruße". Die Anrede für Mönche ist Bruder.
Anders der Priester. Zwar kann man ihn auch mit seiner Gottheit grüßen,
aber als Anrede bevorzugt er "Euer Gnaden". Tempelvorsteher in
größeren Tempeln bevorzugen "Euer Hochwürden". Den Pontifex
Maximus, wie er beispielsweise in Friedeslar zu finden ist, redet
man mit "Eure Hochwürdigste Erhabenheit" an.
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