Die Stände

 
Die Bevölkerung des Königreiches Erédia ist ständisch gegliedert. An der Spitze der Bevölkerung stehen die Edelfreien, ihnen folgen die Bürgerlichen und Gemeinfreien in der Rangfolge. Gänzlich unfrei hingegen sind Leibeigenen. Gänzlich frei sind hingegen die Vogelfreien.

Der Edelfreie unterscheidet sich vom Gemeinfreien durch Titel und Privilegien. Ihm allein gebühren die höhere militärischen Ränge, das Duellrecht sowie eine Vielzahl anderer Vorrechte. Kenntlich wird der Edelfreie durch seinen Titel, der die hierarchische Stellung bestimmt. Der erste im Staate ist der König. Ihm folgen die Herzöge. Königs- und Herzogstitel sind Amtstitel und gebühren nur Herrschern eines Königreiches beziehungsweise Herzogtums.
Dem Herzog folgen Markgrafen, Grafen und Freiherrn. Diese Edelfreien sind oftmals mit einer Ortschaft oder Gemarkung von einem Herzog beziehungsweise vom König belehnt worden. Dem Markgraf gebührt die größte Ehre, ihm folgt der gewöhnliche Graf. Den niedrigsten Rang unter den Edelfreien bildet der Freiherr. Die belehnten Edelfreien gelten grundsätzlich höher als die unbelehnten. Der Königssohn trägt den Titel Prinz, sofern er nicht belehnter Herzog ist. Der unbelehnte Bruder oder Sohn eines Herzogs trägt in der Regel den Grafentitel. Der Sohn oder Bruder eines Grafen wird Freiherr genannt. Des Freiherrn Sohn ist ebenfalls Freiherr, da unter diesem Titel bereits der Gemeinfreie steht. Andere Titel sind für Edelfreie in Erédia nicht üblich, jedoch pflegen manche Edelfreien ihr Amt oder ihren militärischen Rang als Titel zu führen.

Ein besonderes Kapitel bildet der Ritterstand. Ritter können von Herzögen und Königen durch den Ritterschlag ernannt werden. Der Titel des Ritters ermöglicht den höheren Dienst im Militär und ist mit weiteren Privilegien verbunden. Im Gegensatz zu den Titeln der Edelfreien ist der des Ritters in keiner Weise erblich, sondern muss durch persönlichen Ruhm begründet werden. In den Ritterstand werden besonders häufig gemeinfreie Soldaten und Ministeriale erhoben. Nur in Ausnahmen werden auch Männer zum Ritter geschlagen, die sich weder auf dem Schlachtfeld noch am Hofe ruhmreich waren, sondern sich anderweitig um Krone und Reich verdient gemacht haben. Wird ein Edelfreier zum Ritter geschlagen, so trägt er in erster Linie den Titel eines Ritters, wenn er keine höheren Titel wie Graf, Markgraf oder Herzog besitzt.

Den zahlenmäßig größten Stand in Erédia bilden die dörflichen Gemeinfreien. Im Gegensatz zu den Unfreien verfügen sie über Freizügigkeit und sind daher nicht dazu gezwungen, für immer im Dorfe ihres Herrn zu schuften. Gemeinfreie haben im Kriegsfall ihrem Grundherrn in die Schlacht zu folgen. Sie werden im Falle eines Rechtstreites nicht zwangsläufig vom Grundherrn vertreten und sind für das Schöffenamt berechtigt und verpflichtet. Durch Pachtverträge und andere Klientelverhältnisse sind sie dem Grundherrn Frondienst und Zehnt schuldig. Unter den Gemeinfreien sind Meier, Handwerker und Ministeriale die häufigsten Berufe. Auch besteht die Möglichkeit des militärischen Dienstes oder der Umzug in freie Städte, was den Übergang in den Bürgerstand nach sich zieht.

Vom dörflichen gemeinfreien Stand ist der der Bürger unterschieden. In Städten ist der Stand der Bürger der häufigste und oft sogar der einzige. Die Bürger sind der einzige Stand in Erédia, in dem Lese- und Schreibfähigkeit recht weit verbreitet sind. An erster Stelle stehen hier die Patrizier, überaus wohlhabende Geschlechter von Fernhändlern. Die Patrizier sind mit der Verwaltung freier Städte betraut; aus ihren Reihen stammen alle Ratsherren, Richter, Baumeister, Bürgermeister und Magistrate. Auch die großen Kaufmannsgilden werden vom Patrizierstand kontrolliert. Die so genannten Spießbürger haben keinerlei politischen Einfluss. Bei ihnen handelt es sich meist um Handwerksmeister, Krämer, Ackerbürger und andere Mittelständische. Die Handwerker sind in Zünften geordnet, die jedoch den Gilden an Macht und Einfluss keineswegs ebenbürtig sind.
Die städtische Unterschicht bilden mittellose Gesellen und Tagelöhner. Ganz unten und manchmal sogar außerhalb der eigentlichen Stadt leben die Pfahlbürger. Die Pfahlbürger sind Neuankömmlinge ohne Bürgerrechte. Zumeist entwichen sie ihren lehnsrechtlichen Pflichten oder es handelt sich gar um Flüchtlinge und Gesetzlose. Hält sich ein solcher Pfahlbürger ein Jahr und einen Tag auf dem Gebiet der Stadt auf, so erhält er das Bürgerrecht und wird von seiner Unfreiheit befreit.

Die Unfreien bilden den untersten Stand auf dem Lande. Sie sind Bauern oder dienen den Grundherren als Gesinde. Leibeigene sind an ihre Scholle gebunden und dürfen ihren Geburtsort nur mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung des Grundherrn verlassen. Sie sind zum Frondienst und zu Abgaben verpflichtet und von Heer- und Gerichtsbann befreit. Alle Entscheidungen werden den Unfreien durch die Edelfreien abgenommen. Der Austritt aus dem Verhältnis der Leibeigenschaft ist nur möglich, wenn der Grundherr seinen Hörigen frei spricht oder aber der Hörige sich unerlaubt Richtung Stadt entfernt, die ihm nach einem Jahr und einen Tag die Bürgerrechte verleiht. Der Unfreie ist mit dem Grundherrn durch einen Schwur verbunden. Dem Grundherrn ist der Unfreie jedoch nicht schutzlos ausgeliefert; ebenso wie der Grundherr seine Abgaben einfordert, kann auch der Unfreie die Pflichten seines Herrn einfordern oder gar gerichtlich eine Begrenzung der Dienste und Abgaben auf das Rechtmäßige einklagen.

Die Völker der nördlichen Traven sind weit weniger durch straffe Ständeordnung gezeichnet. Hier finden sich zumeist keine Unfreien außer zum Dienst gezwungene in Feldzügen erbeutete Gefangene. In Tegelingen und Hasungen gibt es keinen edelfreien Geburtsadel; lediglich die herzogliche Familie zu Löwenstein bildet eine Ausnahme. Unter den Grundherren finden sich in Löwenstein allein vom Herzog ernannte Ritter. In den nördlichen Steppen sind Fürsten und Häuptlinge gebräuchliche Titel für Stammesführer. Diese Stammesführer werden entweder von der Heerversammlung oder vom Ältestenrat gewählt. Das städtische Bürgertum ist mangels städtischer Siedlungen bei den Traven nicht vertreten.

Vogelfreie stehen außerhalb der ständischen Gliederung und somit auch nicht unter dem Schutz des Königreiches und seiner Gesetze. Jemand der keinem Stand angehört, gilt in der Regel auch als anstandslos. Er hat keinerlei Möglichkeiten ein rechtmäßiges Leben zu führen. Die Reichsacht, eine der höchsten Strafen, bedeutet die Entlassung aus der ständischen Gesellschaft, was der Vogelfreiheit gleichkommt. Wer keinem Stand zugeordnet ist, steht nicht unter dem Schutz der Gesetze und ist daher ebenfalls vogelfrei, außer ein ordentlicher Standesangehöriger bürgt für ihn oder der Vogelfreie wird durch Eid auf König und Fahne wieder in das System integriert.
Die Geschöpfe der wilden Lande gelten für gewöhnlich als vogelfrei, sollten sie nicht befriedet beziehungsweise unterworfen sein oder zu ordentlichen Gestalten gehörig sein. Die Orks der Westmark sind jedoch durch den Markgrafen mittelbar dem König zugehörig. Da Erédier zumeist unnötigen Unfrieden und Scharmützel meiden, wird dem Vogelfreien in der Regel kein Haar gekrümmt, außer es findet sich die Notwendigkeit der Ordnungswiedereinführung nach einem Verstoß des Vogelfreien gegen herrschende Gesetze und gute Sitten.

Untertanen fremder Länder stehen unter dem Schutz eben dieser Länder und gelten daher nichts als vogelfrei. Fremdländische Stände werden auch in Erédia anerkennt, was jedoch nicht unbedingt Zunft- und Gildeneintritt oder gar Belehnung ermöglicht, da diese der Willkür der Meister und Herren unterworfenen sind. Verständlicherweise ist für gewöhnlich eine fremdländische Reichsacht auch in Erédia mit Vogelfreiheit verbunden.

 

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