Die Stände
Die Bevölkerung des Königreiches Erédia ist ständisch gegliedert. An der Spitze
der Bevölkerung stehen die Edelfreien, ihnen folgen die Bürgerlichen und
Gemeinfreien in der Rangfolge. Gänzlich unfrei hingegen sind Leibeigenen.
Gänzlich frei sind hingegen die Vogelfreien.
Der Edelfreie unterscheidet sich vom Gemeinfreien durch Titel und Privilegien.
Ihm allein gebühren die höhere militärischen Ränge, das Duellrecht sowie eine
Vielzahl anderer Vorrechte. Kenntlich wird der Edelfreie durch seinen Titel, der
die hierarchische Stellung bestimmt. Der erste im Staate ist der König. Ihm
folgen die Herzöge. Königs- und Herzogstitel sind Amtstitel und gebühren nur
Herrschern eines Königreiches beziehungsweise Herzogtums.
Dem Herzog folgen
Markgrafen, Grafen und Freiherrn. Diese Edelfreien sind oftmals mit einer
Ortschaft oder Gemarkung von einem Herzog beziehungsweise vom König belehnt
worden. Dem Markgraf gebührt die größte Ehre, ihm folgt der gewöhnliche Graf.
Den niedrigsten Rang unter den Edelfreien bildet der Freiherr. Die belehnten
Edelfreien gelten grundsätzlich höher als die unbelehnten. Der Königssohn trägt
den Titel Prinz, sofern er nicht belehnter Herzog ist. Der unbelehnte Bruder
oder Sohn eines Herzogs trägt in der Regel den Grafentitel. Der Sohn oder Bruder
eines Grafen wird Freiherr genannt. Des Freiherrn Sohn ist ebenfalls Freiherr,
da unter diesem Titel bereits der Gemeinfreie steht. Andere Titel sind für
Edelfreie in Erédia nicht üblich, jedoch pflegen manche Edelfreien ihr Amt oder
ihren militärischen Rang als Titel zu führen.
Ein besonderes Kapitel bildet der Ritterstand. Ritter können von Herzögen und
Königen durch den Ritterschlag ernannt werden. Der Titel des Ritters ermöglicht
den höheren Dienst im Militär und ist mit weiteren Privilegien verbunden. Im
Gegensatz zu den Titeln der Edelfreien ist der des Ritters in keiner Weise
erblich, sondern muss durch persönlichen Ruhm begründet werden. In den
Ritterstand werden besonders häufig gemeinfreie Soldaten und Ministeriale
erhoben. Nur in Ausnahmen werden auch Männer zum Ritter geschlagen, die sich
weder auf dem Schlachtfeld noch am Hofe ruhmreich waren, sondern sich
anderweitig um Krone und Reich verdient gemacht haben. Wird ein Edelfreier zum
Ritter geschlagen, so trägt er in erster Linie den Titel eines Ritters, wenn er
keine höheren Titel wie Graf, Markgraf oder Herzog besitzt.
Den zahlenmäßig größten Stand in Erédia bilden die dörflichen Gemeinfreien. Im
Gegensatz zu den Unfreien verfügen sie über Freizügigkeit und sind daher nicht
dazu gezwungen, für immer im Dorfe ihres Herrn zu schuften. Gemeinfreie haben im
Kriegsfall ihrem Grundherrn in die Schlacht zu folgen. Sie werden im Falle eines
Rechtstreites nicht zwangsläufig vom Grundherrn vertreten und sind für das
Schöffenamt berechtigt und verpflichtet. Durch Pachtverträge und andere
Klientelverhältnisse sind sie dem Grundherrn Frondienst und Zehnt schuldig.
Unter den Gemeinfreien sind Meier, Handwerker und Ministeriale die häufigsten
Berufe. Auch besteht die Möglichkeit des militärischen Dienstes oder der Umzug
in freie Städte, was den Übergang in den Bürgerstand nach sich zieht.
Vom dörflichen gemeinfreien Stand ist der der Bürger unterschieden. In Städten
ist der Stand der Bürger der häufigste und oft sogar der einzige. Die Bürger
sind der einzige Stand in Erédia, in dem Lese- und Schreibfähigkeit recht weit
verbreitet sind. An erster Stelle stehen hier die Patrizier, überaus wohlhabende
Geschlechter von Fernhändlern. Die Patrizier sind mit der Verwaltung freier
Städte betraut; aus ihren Reihen stammen alle Ratsherren, Richter, Baumeister,
Bürgermeister und Magistrate. Auch die großen Kaufmannsgilden werden vom
Patrizierstand kontrolliert. Die so genannten Spießbürger haben keinerlei
politischen Einfluss. Bei ihnen handelt es sich meist um Handwerksmeister,
Krämer, Ackerbürger und andere Mittelständische. Die Handwerker sind in Zünften
geordnet, die jedoch den Gilden an Macht und Einfluss keineswegs ebenbürtig
sind.
Die städtische Unterschicht bilden mittellose Gesellen und Tagelöhner.
Ganz unten und manchmal sogar außerhalb der eigentlichen Stadt leben die
Pfahlbürger. Die Pfahlbürger sind Neuankömmlinge ohne Bürgerrechte. Zumeist
entwichen sie ihren lehnsrechtlichen Pflichten oder es handelt sich gar um
Flüchtlinge und Gesetzlose. Hält sich ein solcher Pfahlbürger ein Jahr und einen
Tag auf dem Gebiet der Stadt auf, so erhält er das Bürgerrecht und wird von
seiner Unfreiheit befreit. Die Unfreien bilden den untersten Stand auf dem Lande. Sie sind Bauern oder
dienen den Grundherren als Gesinde. Leibeigene sind an ihre Scholle gebunden und
dürfen ihren Geburtsort nur mit ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung des
Grundherrn verlassen. Sie sind zum Frondienst und zu Abgaben verpflichtet und
von Heer- und Gerichtsbann befreit. Alle Entscheidungen werden den Unfreien
durch die Edelfreien abgenommen. Der Austritt aus dem Verhältnis der
Leibeigenschaft ist nur möglich, wenn der Grundherr seinen Hörigen frei spricht
oder aber der Hörige sich unerlaubt Richtung Stadt entfernt, die ihm nach einem
Jahr und einen Tag die Bürgerrechte verleiht. Der Unfreie ist mit dem Grundherrn
durch einen Schwur verbunden. Dem Grundherrn ist der Unfreie jedoch nicht
schutzlos ausgeliefert; ebenso wie der Grundherr seine Abgaben einfordert, kann
auch der Unfreie die Pflichten seines Herrn einfordern oder gar gerichtlich eine
Begrenzung der Dienste und Abgaben auf das Rechtmäßige einklagen.
Die Völker der nördlichen Traven sind weit weniger durch straffe Ständeordnung
gezeichnet. Hier finden sich zumeist keine Unfreien außer zum Dienst gezwungene
in Feldzügen erbeutete Gefangene. In Tegelingen und Hasungen gibt es keinen
edelfreien Geburtsadel; lediglich die herzogliche Familie zu Löwenstein bildet
eine Ausnahme. Unter den Grundherren finden sich in Löwenstein allein vom Herzog
ernannte Ritter. In den nördlichen Steppen sind Fürsten und Häuptlinge
gebräuchliche Titel für Stammesführer. Diese Stammesführer werden entweder von
der Heerversammlung oder vom Ältestenrat gewählt. Das städtische Bürgertum ist
mangels städtischer Siedlungen bei den Traven nicht vertreten.
Vogelfreie stehen außerhalb der ständischen Gliederung und somit auch nicht
unter dem Schutz des Königreiches und seiner Gesetze. Jemand der keinem Stand
angehört, gilt in der Regel auch als anstandslos. Er hat keinerlei Möglichkeiten
ein rechtmäßiges Leben zu führen. Die Reichsacht, eine der höchsten Strafen,
bedeutet die Entlassung aus der ständischen Gesellschaft, was der Vogelfreiheit
gleichkommt. Wer keinem Stand zugeordnet ist, steht nicht unter dem Schutz der
Gesetze und ist daher ebenfalls vogelfrei, außer ein ordentlicher
Standesangehöriger bürgt für ihn oder der Vogelfreie wird durch Eid auf König
und Fahne wieder in das System integriert.
Die Geschöpfe der wilden Lande gelten
für gewöhnlich als vogelfrei, sollten sie nicht befriedet beziehungsweise
unterworfen sein oder zu ordentlichen Gestalten gehörig sein. Die Orks der
Westmark sind jedoch durch den Markgrafen mittelbar dem König zugehörig. Da
Erédier zumeist unnötigen Unfrieden und Scharmützel meiden, wird dem Vogelfreien
in der Regel kein Haar gekrümmt, außer es findet sich die Notwendigkeit der
Ordnungswiedereinführung nach einem Verstoß des Vogelfreien gegen herrschende
Gesetze und gute Sitten.
Untertanen fremder Länder stehen unter dem Schutz eben dieser Länder und gelten
daher nichts als vogelfrei. Fremdländische Stände werden auch in Erédia
anerkennt, was jedoch nicht unbedingt Zunft- und Gildeneintritt oder gar
Belehnung ermöglicht, da diese der Willkür der Meister und Herren unterworfenen
sind. Verständlicherweise ist für gewöhnlich eine fremdländische Reichsacht auch
in Erédia mit Vogelfreiheit verbunden.
 |