Das lawegonische Lehnsystem
Das lawegonische Lehnsystem ist geprägt vom Misstrauen des
Großherzogs gegenüber
seinen Gefolgsmannen. Gleichzeitig benutzt er es aber auch, um seine
Gefolgsmannen dazu anzuspornen, sich gegenseitig in ihren Taten für die Krone zu
übertreffen, denn das Lehnsystem basiert auf dem Prinzip von Belohnung und
Bestrafung.
In Lawegon gehört alles Land der Krone und somit dem
Großherzog. Ausgenommen hiervon
ist das Herzogtum Lawegon und die von den Alisiern zurückeroberten Gebiete des
ehemaligen Herzogtums Falkenburg. Diese beiden Gebiete bilden die Allodialgüter
des Großherzogs und sind somit sein „Privatbesitz“. Die übrigen Gebiete verleiht
er als Lehen. Diese Lehen werden an verdiente Gefolgsmannen aus der Adelsschicht
verliehen. Die Verleihung erfolgt immer über einen vom Großherzog
festgelegten Zeitraum, welcher von ein paar Jahren bis zur lebenslangen
Verleihung reichen kann. Jedoch fallen die Lehen spätestens mit dem Tod des
belehnten Gefolgsmannes wieder zurück an die Krone. Außerdem gibt es in Lawegon
keinerlei Erbansprüche auf die Belehnung mit bestimmten Ländereien. Möchte ein
Nachkomme eines Lehnsmannes ein Lehn erlangen, so muss er es sich ebenfalls
verdienen, jedoch wird er niemals das Lehn seines Vaters erhalten. Je nach Größe
und Reichtum des Lehns ist der Inhaber verpflichtet, dem Großherzog Soldaten zu
stellen und Steuern zu zahlen. Außerdem ist es seine Aufgabe das Lehn im Sinne
des Großherzogs und zum Wohle des Reiches zu verwalten.
Die Adelstitel werden ebenfalls als „Belohnung“
verliehen. Nur der Titel des Freiherren wird innerhalb der adligen Familien
vererbt. Daher lässt sich am Rang eines lawegonischen Adligen stets erkennen,
wie hoch er in der Gunst des Großherzogs steht. Gleiches gilt für die Hofämter, jedoch werden diese immer an
Adlige verliehen, die kein Lehn inne haben.
Adlige, die weder ein Lehn noch einen Titel oder ein Hofamt besitzen, werden vom
Großherzog mit anderen Aufgaben bedacht, die von einer rein unterstützenden Funktion
im Dienste eines Lehninhabers, über der Leitung bestimmter „Behörden“, bis hin
zum Militärdienst als Offiziere reichen können. Jedoch eröffnen gerade diese
Funktionen ihnen die Möglichkeit zu Ruhm und Ehre zu gelangen und somit eines
Tages selbst ein Lehn zu erhalten.

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