Das lawegonische Lehnsystem


Das lawegonische Lehnsystem ist geprägt vom Misstrauen des Großherzogs gegenüber seinen Gefolgsmannen. Gleichzeitig benutzt er es aber auch, um seine Gefolgsmannen dazu anzuspornen, sich gegenseitig in ihren Taten für die Krone zu übertreffen, denn das Lehnsystem basiert auf dem Prinzip von Belohnung und Bestrafung.

In Lawegon gehört alles Land der Krone und somit dem Großherzog. Ausgenommen hiervon ist das Herzogtum Lawegon und die von den Alisiern zurückeroberten Gebiete des ehemaligen Herzogtums Falkenburg. Diese beiden Gebiete bilden die Allodialgüter des Großherzogs und sind somit sein „Privatbesitz“. Die übrigen Gebiete verleiht er als Lehen. Diese Lehen werden an verdiente Gefolgsmannen aus der Adelsschicht verliehen. Die Verleihung erfolgt immer über einen vom Großherzog festgelegten Zeitraum, welcher von ein paar Jahren bis zur lebenslangen Verleihung reichen kann. Jedoch fallen die Lehen spätestens mit dem Tod des belehnten Gefolgsmannes wieder zurück an die Krone. Außerdem gibt es in Lawegon keinerlei Erbansprüche auf die Belehnung mit bestimmten Ländereien. Möchte ein Nachkomme eines Lehnsmannes ein Lehn erlangen, so muss er es sich ebenfalls verdienen, jedoch wird er niemals das Lehn seines Vaters erhalten. Je nach Größe und Reichtum des Lehns ist der Inhaber verpflichtet, dem Großherzog Soldaten zu stellen und Steuern zu zahlen. Außerdem ist es seine Aufgabe das Lehn im Sinne des Großherzogs und zum Wohle des Reiches zu verwalten.

Die Adelstitel werden ebenfalls als „Belohnung“ verliehen. Nur der Titel des Freiherren wird innerhalb der adligen Familien vererbt. Daher lässt sich am Rang eines lawegonischen Adligen stets erkennen, wie hoch er in der Gunst des Großherzogs steht. Gleiches gilt für die Hofämter, jedoch werden diese immer an Adlige verliehen, die kein Lehn inne haben.

Adlige, die weder ein Lehn noch einen Titel oder ein Hofamt besitzen, werden vom Großherzog mit anderen Aufgaben bedacht, die von einer rein unterstützenden Funktion im Dienste eines Lehninhabers, über der Leitung bestimmter „Behörden“, bis hin zum Militärdienst als Offiziere reichen können. Jedoch eröffnen gerade diese Funktionen ihnen die Möglichkeit zu Ruhm und Ehre zu gelangen und somit eines Tages selbst ein Lehn zu erhalten.


 

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