Die Fridislarer Stadtgarde
 

Die Stadtgarde besteht aus gut ausgebildeten und besoldeten Soldaten. Ein Gardist ist an seinem weißen Wappenrock mit schwarzem Halbmond und Wagenrad deutlich zu erkennen.
Die Aufgabe der Stadtgarde besteht darin sich um die innere Sicherheit zu kümmern. Das beinhaltet die Stadtwache, die Nachtwache und die Torwache. Das Besetzen der Verteidigungsanlagen wird zwar von der Stadt-garde verwaltet und befehligt, aber ausgeführt wird es von den Bürgern der jeweiligen Vierteln.



Wappen der Stadtwache

Es gibt insgesamt sieben Wachstuben, die für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung innerhalb eines Stadtviertels zuständig sind. Alle Verbrecher werden zunächst der nächst gelegenen Wachstube übergeben, dort wird entschieden, wie weiter mit den Festgenommen zu verfahren ist.

Die Rangordnung der Stadtgarde ist in Gardist, Weibel, Wachtmeister, Hauptmann und in den Kommandanten unterteilt, wobei der Gardist der niedrigste und der Kommandant der höchste Rang in der Stadtgarde ist. Der Gardist und der Weibel sind Mannschaftsdienstgrade, sie stellen das Groß der Stadtgarde. Der Wachtmeister leitet eine Wachtstube und untersteht dem Hauptmann. Die Rangfolge ist an der Anzahl der Sterne zu erkennen. Der Weibel ist an einem silbernen, der Wachtmeister an zwei silbernen und der Hauptmann an drei silbernen Sternen zu erkennen. Bei gleich hohem Rang, hat der mit mehr Dienstjahren die Befehlsgewalt. Den Kommandanten erkennt man an seinem goldenen Stern.

Der Graue Turm ist der höchste und größte Wehrturm Fridislars man hat von dort einen sagenhaften Überblick über die Stadt und ihren sieben Warten. An manchen Tagen soll man sogar die Weidelsburg sehen können. Er hat sieben Etagen und ein Verließ. In den oberen Etagen wird Ausschau nach Feinden und Verbrechern gehalten. In den Mittleren ist der Sitz der Kommandantur und in den unteren sind Wachstuben und Aufenthaltsräume für Gardisten. In Unmittelbarer nähe des Turms befindet sich das Gefängnis und das Henkerhaus zu Fridislar.
Die Kommandantur wird geleitet vom Kommandanten. Von hier aus werden alle Sicherheitseinrichtungen Fridislars wie z. B. Wachdienst, Wachstuben, Gefängnis und Befestigungsanlagen verwaltet. Die Kommandantur richtet sich nach der „Fridislarer Sicherheits- und Verteidigungsverordnung“, die vom Senat aufgestellt wurde und nur vom Senat geändert werden kann.
 


 

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