Die Fridislarer Stadtgarde
Die Stadtgarde besteht aus gut ausgebildeten und
besoldeten Soldaten. Ein Gardist ist an seinem weißen Wappenrock mit
schwarzem Halbmond und Wagenrad deutlich zu erkennen.
Die Aufgabe der Stadtgarde besteht darin sich um die innere Sicherheit zu
kümmern. Das beinhaltet die Stadtwache, die Nachtwache und die Torwache. Das
Besetzen der Verteidigungsanlagen wird zwar von der Stadt-garde verwaltet
und befehligt, aber ausgeführt wird es von den Bürgern der jeweiligen
Vierteln. |

Wappen der Stadtwache
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Es gibt insgesamt sieben Wachstuben, die für die Aufrechterhaltung von Recht und
Ordnung innerhalb eines Stadtviertels zuständig sind. Alle Verbrecher werden
zunächst der nächst gelegenen Wachstube übergeben, dort wird entschieden, wie
weiter mit den Festgenommen zu verfahren ist.
Die Rangordnung der Stadtgarde ist in Gardist,
Weibel, Wachtmeister, Hauptmann und in den Kommandanten unterteilt, wobei der
Gardist der niedrigste und der Kommandant der höchste Rang in der Stadtgarde
ist. Der Gardist und der Weibel sind Mannschaftsdienstgrade, sie stellen das
Groß der Stadtgarde. Der Wachtmeister leitet eine Wachtstube und untersteht dem
Hauptmann. Die Rangfolge ist an der Anzahl der Sterne zu erkennen. Der Weibel
ist an einem silbernen, der Wachtmeister an zwei silbernen und der Hauptmann an
drei silbernen Sternen zu erkennen. Bei gleich hohem Rang, hat der mit mehr
Dienstjahren die Befehlsgewalt. Den Kommandanten erkennt man an seinem goldenen
Stern.
Der Graue Turm ist der höchste und größte Wehrturm
Fridislars man hat von dort einen sagenhaften Überblick über die Stadt und ihren
sieben Warten. An manchen Tagen soll man sogar die Weidelsburg sehen können. Er
hat sieben Etagen und ein Verließ. In den oberen Etagen wird Ausschau nach
Feinden und Verbrechern gehalten. In den Mittleren ist der Sitz der Kommandantur
und in den unteren sind Wachstuben und Aufenthaltsräume für Gardisten. In
Unmittelbarer nähe des Turms befindet sich das Gefängnis und das Henkerhaus zu
Fridislar.
Die Kommandantur wird geleitet vom Kommandanten. Von hier aus werden alle
Sicherheitseinrichtungen Fridislars wie z. B. Wachdienst, Wachstuben, Gefängnis
und Befestigungsanlagen verwaltet. Die Kommandantur richtet sich nach der „Fridislarer
Sicherheits- und Verteidigungsverordnung“, die vom Senat aufgestellt wurde und
nur vom Senat geändert werden kann.

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